Der Islam erlaubt die Scheidung als letztes Mittel, nach Versuchen der Versöhnung. Ein Ehemann kann die Ehe durch Talaq beenden, eine Ehefrau kann über einen Richter die Scheidung verlangen (Chul' oder Faskh), und in jedem Fall gibt es Wartezeiten und Rechte für beide Seiten.
Die ausführlichere Antwort
Der Prophet ﷺ riet von der Scheidung ab, und der Koran ermutigt zur Schlichtung durch Familienmitglieder. Nach einem Talaq gibt es eine Wartezeit (Idda) von etwa drei Monaten, in der der Ehemann seine Frau nicht aus ihrem Zuhause werfen soll und in der sie sich versöhnen können. Die Frau behält ihren Mahr, und der Vater unterhält die Kinder.
Frauen haben das Recht, die Scheidung einzuleiten: Chul' ist eine Scheidung, bei der die Ehefrau den Mahr zurückgibt, und ein Richter kann eine Ehe wegen Schädigung, Vernachlässigung oder fehlendem Unterhalt auflösen. In der Praxis haben Frauen in manchen Ländern Schwierigkeiten vor Gericht, und an manchen Orten wird die Sofortscheidung durch dreimaliges Aussprechen des Wortes praktiziert, obwohl viele Gelehrte und mehrere Länder sie eingeschränkt haben.
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches. Dies sind Allahs Grenzen Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei. Wenn sie dann ihre Frist erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg
Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.
Diese Antwort folgt dem Verständnis der Mehrheit der Sunniten und ist allgemeine Wissensvermittlung, keine Fatwa. Wo Muslime unterschiedlicher Meinung sind, sagt die Antwort das. Haben Sie eine eigene Frage? Schreiben Sie uns.